6 comments on “Wer bin ich? Mensch vs. Person.

  1. kirsten mercer-krumholz

    https://www.bundestag.de/resource/blob/924354/4384366535b63a09d3c566a9e43c59d6/WD-3-164-22-pdf-data.pdf „Kinder von ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren werden, erwerben
    nach dem Geburtsortprinzip (sog. ius soli) kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
    ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
    zum Zeitpunkt der Geburt über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt (§ 4 Abs. 3 StAG)“ wie kann das sein????.

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    1. PR

      DIE deutsche Staatsangehörigkeit gibt es nur bei den Nationalsozialisten und den nachfolgenden Konstrukten. Für verfassungsmäßige Deutsche (RuStAG 1913) gilt das Prinzip ius sanguinis (Recht des Blutes). Näheres zur gültigen deutschen Rechtslage ist hier zu finden. ewigerbund.org

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      1. PS

        Das entspricht nicht dem Fakt/der Wahrheit!
        Das (RuStAG 1913) wurde auch bei den sog.Nationalsozialisten,
        dem nachweislich juristischem Indigenat weitergeführt!
        Was bewegt PR (Sascha?) derart Unwahrheiten über die Vorfahren zu verbreiten?

        Statt löschen wird eine Antwort erwartet.

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        1. PR

          Wer hat denn das je behauptet? Natürlich haben auch die Nationalsozialisten gültige deutsche Gesetze missbraucht, so wie sämtliche Konstrukte seit 1918 auch. Also was genau soll denn nun nicht der Wahrheit entsprechen?

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          1. PS

            Sei gegrüßt PR,
            es betrifft ganz offensichtlich Deine Wiedergabe der Zeit nach der Flucht des Kaisers ins Exil-
            und die reguläre Wahl des Staatsvolkes- oder auch wie nach wie vor der Völker und Stämme! Oder wer konnte die verfassungsmäßigen Deutschen (RuStAG 1913) entrechten? NIEMAND! Von Dir selbst zitiert: Es gilt das Prinzip ius sanguinis (Recht des Blutes) und jene nutzten ihre unveräußerlichen Rechte, es wurde nachweislich rechtmäßig gewählt.
            Willst Du das weiter in Abrede stellen?

  2. PS

    DIE deutsche Staatsangehörigkeit gibt es nur bei den Nationalsozialisten und den nachfolgenden Konstrukten.
    Zitat Ende-
    Auch das stimmt nachweißlich nicht! Beibehalten wurde die Reichsangehörigkeit:
    Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
    http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html
    Wer seine Abstammung nachweisen möchte, kann anhand der Urkunden durchgängig den Familiennamen in Sperrschrift und weiteres den Urkunden entnehmen, oder ist das bei Dir nicht der Fall?

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